Treppenlift defekt – was tun?

Bei einem Treppenlift handelt es sich um ein technisches Gerät, das trotz hoher Qualitätsanforderungen und Sicherheitsvorkehrungen einmal einen Defekt aufweisen kann. Auch Verschleißerscheinungen können im Laufe der Zeit rein theoretisch einmal auftreten. Doch was soll man tun, wenn man bemerkt, dass der Treppenlift, auf den man täglich angewiesen ist, nicht mehr seine Dienste erweist?

Hier ist schnelles Handeln gefragt, damit die Treppe nicht wieder zu einer Barriere wird, die das alltägliche Leben erschwert. Fast alle Treppenliftanbieter offerieren ihren Kunden Servicedienstleistungen, die auch Reparaturen und Wartungen umfassen können. Am besten ist es also, dass man für den Notfall vorbereitet ist und schnell den Kontakt zu einem Fachmann aufnimmt, der sich dem Problem annehmen kann. Manch ein Treppenliftanbieter offeriert dabei sogar Notrufnummern, die auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten erreicht werden können. Vermeiden sollte man als Laie hingegen zu versuchen, den Schaden selbst zu beheben. Im schlimmsten Fall können solche Reparaturversuche zwar zunächst den Eindruck einer Fehlerbehebung erzeugen, später aber zu größeren Schäden und Störungen führen, die vermeidbar gewesen wären.

Treten Störungen bei einem relativ neuen Gerät auf, sollten Treppenliftbesitzer prüfen, inwieweit eventuell noch eine Gewährleistung besteht, die es ermöglicht, dass der Schaden von dem jeweiligen Treppenliftanbieter kostenlos behoben wird. Besteht keine Gewährleistung, sollten sich Treppenliftbesitzer zunächst von der Firma, welche die Reparatur durchführen soll, einen Kostenvoranschlag geben lassen, damit negative Überraschungen in Form von zu hohen Rechnungen vermieden werden können, und abgewägt werden kann, ob sich die Reparatur überhaupt noch lohnt.

Hilfreich kann es auch sein, wenn man sich als mobilitätseingeschränkte Person und als Besitzer eines Treppenliftes bei Bedarf der Unterstützung von Verwandten oder Freunden sicher sein kann. Ratsam kann es in diesem Kontext und im Bezug auf Schadensprävention zu Beispiel sein, sich in regelmäßigen Abständen einmal von einer gesunden Person bei einer Treppenliftfahrt begleiten zu lassen. Die Begleitperson ist – je nach Gesundheitslage des Treppenliftbesitzers – eventuell besser in der Lage, Anzeichen für Störungen wie ungewohnte Geräusche oder ungewohntes Ruckeln wahrzunehmen. Sollten solche Unregelmäßigkeiten auffallen und wird der Lift daraufhin von einem Fachmann geprüft, können im besten Fall größere Schäden, die ansonsten durch eine sorglose Weiternutzung entstehen könnten, vermieden werden.




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