Volle Kostenübernahme für Treppenlifte

Die Anschaffung eines Treppenliftes ist eine kostspielige Angelegenheit. Nicht jede Person, die einen Treppenlift als Hilfe im alltäglichen Leben benötigt, ist in der Lage, diesen aus eigenen Mitteln zu finanzieren. Da ein Treppenlift allerdings eine wahre Erleichterung für mobilitätseingeschränkte und kranke Personen sein und mitunter auch die Integration in das gesellschaftliche Leben fördern kann, besteht die Möglichkeit, dass öffentliche Stellen die Anschaffung eines Treppenliftes finanziell fördern.

Wichtig zu wissen ist hierbei, dass nicht in allen Fällen eine volle Kostenübernahme für den Treppenlift erreicht werden kann. Ist die einzige Stelle, die für eine Förderung infrage kommt, beispielsweise die Pflegeversicherung, kann man nur mit einem Zuschuss rechnen, der in der Regel nicht ausreichen wird, um einen neuen Treppenlift zu erwerben. Zudem müssen für den Zuschuss durch die Pflegeversicherung bestimmte Auflagen erfüllt werden, die sich auf den Gesundheitszustand der mobilitätseingeschränkten Person und auf die Vorversicherungszeit beziehen.

Anders als bei der Pflegeversicherung, die nur einen Zuschuss gewährt, kann es beispielsweise aussehen, wenn die Mobilitätseinschränkung durch eine Person verschuldet wurde, deren Haftpflichtversicherung nun für den Schaden geradestehen muss. Hier kann eine volle Kostenübernahme für den Treppenlift möglich sein, um der geschädigten Person weiterhin ein mobiles Leben bieten zu können.

Vor dem Kauf eines Treppenliftes sollte im Einzelfall geprüft werden, welche Stellen für eine Förderung und Finanzierung infrage kommen. Dieses können neben den schon benannten Stellen zum Beispiel die Berufsgenossenschaften, das Versorgungsamt, der Landeswohlfahrtsverband, die Hauptfürsorgestelle, die gesetzliche Rentenversicherung, die Unfallversicherung und die Bundesanstalt für Arbeit sein. Auch sollte geprüft werden, ob Programme zur Wohnraumanpassung genutzt werden können und ob eine steuerliche Absetzbarkeit gegeben ist.

Bei der Auseinadersetzung mit den zuständigen Stellen gilt in der Regel, dass man den Antrag auf Förderung vor dem Kauf des Treppenliftes stellen und eine Bewilligung/Ablehnung abgewartet werden sollte. Nur bei diesem Vorgehen kann man sich sicher sein, dass man sich mit den Anschaffungskosten im Nachhinein nicht doch finanziell übernimmt oder Förderungen verwehrt bleiben. In aller Regel müssen mobilitätseingeschränkte Personen selbst aktiv werden, wenn sie eine Förderung erhalten möchten, da die Zuschüsse nicht automatisch gewährt werden. Dabei ist es je nach Gesundheitszustand und Alter ratsam, sich Unterstützung in der Familie oder im Freundeskreis zu suchen.




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